Pressemitteilung der Regensburger SPD zum Umgang mit Spenden

09. September 2019

Aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten Kommunalwahlkampf hat sich die Regensburger SPD selbst strikte Vorgaben zum Umgang mit Parteispenden auferlegt, die weit über die Vorschriften hinausgehen.

Während nach dem Parteiengesetz erst Spenden ab 10.000 Euro namentlich veröffentlicht werden müssen, wird die Regensburger SPD folgende Informationen auf ihrer Homepage bereitstellen:

  • die Namen der Spender*innen bereits ab einem Betrag von 1.000,- Euro
  • die Anzahl und die Gesamtsumme der Spenden unter 1.000,- Euro
  • die durchschnittliche Höhe der Spenden unter 1.000,- Euro
  • die höchste und die niedrigste Spende unter 1.000,- Euro
  • die Gesamtsumme und Gesamtanzahl der Spenden

OB Kandidatin Gertrud Maltz-Schwarzfischer betont außerdem, dass der Wahlkampf grundsätzlich aus bereits bestehendem Vermögen und mit Spenden finanziert werden wird und dass keine Schulden aufgenommen werden.

Um größtmögliche Transparenz nach innen und außen zu gewährleisten, liegt die Organisationshoheit des Kommunalwahlkampfs in Zukunft ausschließlich beim Stadtverbandsvorstand und nicht mehr bei einem einzelnen Ortsverein.

Folgend finden Sie die von der Regensburger SPD beschlossenen Regeln zum Umgang mit Parteispenden.

Beschluss der Regensburger SPD zum Umgang mit Spenden. Regelungen zu Spenden der SPD Regensburg für den Kommunalwahlkampf 2020

  1. Der Stadtverband hat die Organisationshoheit über den Kommunalwahlkampf inne. Insbesondere trifft der Stadtverband strategische Entscheidungen und verfügt über den Wahlkampfhaushalt.

  2. Die Wahlkampffinanzierung erfolgt grundsätzlich aus schon bestehendem Vermögen und Spenden. Eine Finanzierung, die mit Rückzahlungsverpflichtungen verbunden ist, muss durch den Stadtverbandsvorstand beschlossen werden.

  3. Ab einer Höhe von 1000 Euro wird der Spender gefragt, ob er mit einer namentlichen Veröffentlichung seiner Spende einverstanden ist. Ist er dies nicht, wird die Spende zurückgewiesen. Außerdem ist die Annahme jeder Spende über 1000 Euro durch den Stadtverbandsvorstand zu genehmigen.

  4. Der Kassier berichtet regelmäßig in den Vorstandssitzungen über eingegangene Spenden. Der Bericht des Kassiers umfasst a. die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden
    b. Die Gesamtsumme der Spenden unter jeweils 1000 Euro, die Anzahl dieser Spenden, die durchschnittliche Höhe dieser Spenden, die höchste und die niedrigste Spende unter 1000 Euro.

  5. Diese Berichte des Kassiers wird nach Genehmigung durch den Stadtverbandsvorstand der Öffentlichkeit auf der Homepage des Stadtverbandes bekannt gemacht. Ebenfalls dort bekannt gemacht werden alle Spenden über 1000 Euro und zwar mit Namen der Spender.

  6. Bei der Beschlussfassung über Spendenannahme werden i.S.d. § 3 Abs. 5 Nr. 7, Abs. 6 BFinO SPD besonders berücksichtigt:
    a. die mögliche Unvereinbarkeit mit lokalpolitischen Zielen des Stadtverbands
    b. die mögliche Unvereinbarkeit mit Grundwerten der SPD
    c. das Vertrauen der Bürger*innen in die Integrität des Stadtverbands
    d. die Gefahr der versuchten Verschleierung der Herkunft von Spenden.

  7. Diese Regelung gilt ab sofort bis 31.12.2020 bzw. bis zur endgültigen Abrechnung des Wahlkampfes.

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